Europawahl
Kirche vor dem Sonntagshorn in Ruhpolding
© © Ruhpolding Tourismus/Andreas Plenk

12.02.2024


Schulbusfahrplan Schuljahr 2023/2024 ab 19.02.2024

Morgenfahrten:

Bus 1

07:14 Uhr      Miesenbacherstraße
07:15 Uhr      Im Speck (Bushaltestelle)
07:20 Uhr      Schwaig (Holzstuben-Seite)
07:21 Uhr      Fuchsau
07:23 Uhr      Waich
07:24 Uhr      Fritz am Sand
07:25 Uhr      Laubau
07:31 Uhr      Häusler Kapelle
07:32 Uhr      aja Hotel
07:33 Uhr      St. Valentin (Einstieg bei Kirche St. Valentin)
07:34 Uhr      Fischerwirt (Bushaltestelle)
07:35 Uhr      Grashof (Bushaltestelle)
07:36 Uhr      Ortnerhof
07:42 Uhr     Schule an

 

Bus 2, Tour 2

07:10 Uhr      Westernberg
07:11 Uhr      Maiergschwendterstr. gegenüber vom Geisler (Schulbushaltestelle)
07:12 Uhr      Blicken
07:14 Uhr      Guglberger Au (Haltestelle auf Brücke)
07:16 Uhr      Geiern
07:17 Uhr      Bärngschwendt
07:20 Uhr      Brand
07:21 Uhr      Vorderbrand/Märchenpark (Bushaltestelle)
07:22 Uhr      Haßlberg
07:23 Uhr      Gstatter Au (Bushaltestelle
07:27 Uhr     Schule an

 

Bus 2, Tour 1

07:35 Uhr      Bibelöd
07:36 Uhr      Schwimmbadstraße
07:37 Uhr      Westerbergstraße (Tankstelle)
07:39 Uhr      Lohen
07:42 Uhr      Neustadln
07:52 Uhr     Schule an

Der Schulbus bleibt nur an den oben angegebenen Schulbushaltestellen stehen.

Die Heimfahrten erfolgen je nach Schulschluss bedarfsgerecht in umgekehrter Reihenfolge.
Die Schüler vom Froschsee werden morgens vom Inzeller Schulbus der Fa. Fegg mitgenommen und mittags mit dem Bus 1 nachhause gefahren.

Achtung:
Die Haltestellen Geiern und Bärngschwendt werden aufgrund der unvorhersehbaren Schneeverhältnisse vom 01.12.2023 bis 15.03.2024 nicht angefahren.

Neue Haltestellen – bitte beachten:

  • Haltestelle St. Valentin ist ab Schuljahr 2023/24 bei der St. Valentin`s Kirche (s. rotes Kreuz im Bild in der Galerie)
  • Haltestelle Blickner Kreuz wird ab Schuljahr 2023/24 auf die Schulbushaltestelle Maiergschwendterstr. gegenüber vom Geissler verlegt (s. rotes Kreuz im Bild in der Galerie)

 

Information zur Schülerbeförderung

Beförderungspflicht zur nächst gelegenen Pflichtschule (Sprengelschule) besteht, wenn der kürzeste zumutbare Fußweg von der Wohnung bis zur Schule bei Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 1-4 mehr als zwei Kilometer und ab der Jahrgangsstufe 5 mehr als drei Kilometer beträgt.