Rathaus & Service

Für den Zutritt ins Rathaus entfällt nach aktuellem Stand die 3G-Regel. Das Tragen einer Maske (medizinische Maske gilt derzeit als ausreichend) ist nach wie vor erforderlich, da die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar oder nicht ausreichend sind. Weiterhin sind Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten. Menschen, die erkrankt oder von infektionsschutzrechtlichen Anordnungen oder Quarantäne-Empfehlungen betroffen sind, müssen dem Rathaus fernbleiben.