Rohrbruch, kein Wasser, Trübung oder sonstige Unregelmäßigkeiten?
Störungsdienst: 0163/5401555
Rohrbruch, kein Wasser, Trübung oder sonstige Unregelmäßigkeiten?
Störungsdienst: 0163/5401555
Die Gemeinde Ruhpolding betreibt die Wasserversorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger eigenverantwortlich. Der Betrieb und Unterhalt der Pumpenanlagen, des Hochbehälters sowie der Wasserversorgungsleitungen wird durch die gemeindlichen Mitarbeiter des Bauhofs durchgeführt und überwacht.
Über ein herstellerunabhängiges Wasserportal www.wasser-bayern.de erhalten Sie nützliche Informationen rund um’s Trinkwasser.
Vollzug der Wassergesetze;
Erlass einer Verordnung über das Wasserschutzgebiet für die Brunnen I bis III „in der Fuchswiese, südlich von Laubau“ in der Gemeinde Ruhpolding zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung in der Großen Kreisstadt Traunstein, der Gemeinde Inzell und von Teilen der Gemeinde Siegsdorf im Landkreis Traunstein;
Begünstigter: Stadtwerke Traunstein GmbH & Co. KG mit Sitz in Traunstein
Bestimmung des Erörterungstermins;
Das Landratsamt Traunstein wird die im oben genannten Verordnungsverfahren rechtzeitig erhobenen Bedenken und Anrechnungen (Einwendungen) sowie die zu dem Vorhaben eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Fachstellen
mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Bedenken und Anregungen vorgebracht haben, erörtern (mündliche Verhandlung). Soweit an diesem Tag die Zeit nicht ausreichen sollte, um sämtliche Bedenken, Anregungen und Stellungnahmen zu erörtern, wird der Erörterungstermin am folgenden Werktag zur gleichen Zeit und am gleichen Ort fortgesetzt oder gegebenenfalls ein neuer Termin festgesetzt und bekanntgemacht.
Der Erörterungstermin wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann.
Die mündliche Verhandlung beim Erörterungstermin ist nichtöffentlich; wir bitten daher einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten beim Erörterungstermin ist gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.
Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.
Traunstein, den 22.04.2022
LANDRATSAMT TRAUNSTEIN
Gez. Nebl
Christian Nebl
Abteilungsleiter
Franz Astner
Wassermeister
Telefon: 08663/88584-31
Telefax: 08663/88584-50
E-Mail: gemeindebetriebe-astner@t-online.de
Störungsdienst: 0163/5401555
Verwaltung Wasserwerk
Peter Waldherr
Telefon: 08663/88584-30
Telefax: 08663/88584-50
E-Mail: gemeindebetriebe-ruhpolding@t-online.de
Josef Kecht
Wasserwart und Installateur
Robert Linsmeier
Monteur im Wasserwerks
Michael Rieder
Installateur
Hubert Schönbuchner
Wasserwart und Installateur
Karl-Heinz Kühn
Elektriker und Wasserwart
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