Baustellen und Sperrungen
Sparten- und Planauskunft
Sparten- und Planauskunft Wasser und Kanal
Sie benötigen Informationen zu unterirdisch verlegten Leitungen in Ruhpolding?
Unsere Sparten- und Planauskunft gibt Ihnen Auskunft über die Lage von Wasserleitungen und Kanälen.
Anfrage stellen
Bitte richten Sie Ihre Anfrage per E-Mail an:
gemeindebetriebe@ruhpolding-rathaus.de
Damit wir Ihr Anliegen schnell und präzise bearbeiten können, fügen Sie bitte folgende Angaben bei:
- Straße und Hausnummer
- Gemarkung und Flurnummer
- Einen Lageplan, in dem der betroffene Bereich deutlich erkennbar ist
Bearbeitungszeit
Je nach Anfrageumfang kann die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bemühen uns aber um eine zügige Rückmeldung.
Hinweis
Bei allen Bauarbeiten auf öffentlichen und privaten Grundstücken ist stets damit zu rechnen, dass im Boden Ver- und Entsorgungsleitungen verlegt sind, z. B. Stromkabel, Gasleitungen, Wasserleitungen, Abwasserkanäle oder Telekommunikations- bzw. Fernmeldekabel.
Grundregeln:
- Vor Beginn von Erdarbeiten sind rechtzeitig Planauskünfte bei der Gemeinde Ruhpolding oder den zuständigen Versorgungsunternehmen einzuholen.
- Es ist sicherzustellen, dass durch die Bauarbeiten keine Leitungen beschädigt werden und die vorgeschriebenen Schutzabstände eingehalten werden (vgl. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“, DVGW-Arbeitsblatt GW 315, DIN 18300).
- Die Schutzanweisung für Wasserversorgungs- und Kanalleitungen ist unbedingt zu beachten.
Schutzanweisung für Wasserversorgungs- und Kanalleitungen:
- Für Schäden haftet der Verursacher.
- Die Anwesenheit eines Beauftragten des Wasserwerks oder der Kläranlage Ruhpolding auf der Baustelle entbindet den Bauunternehmer, Bauherrn oder seine Beauftragten nicht von der Verantwortung und Haftung.
- Arbeiten im Bereich von Versorgungsanlagen sind so auszuführen, dass Gefährdungen von Personen und Sachen ausgeschlossen werden und die Betriebssicherheit der Leitungen während und nach den Arbeiten gewährleistet ist.
Lage von Versorgungsleitungen:
Die Gemeinde Ruhpolding gibt hinreichend genaue Auskünfte über die Lage der im Baubereich vorhandenen Leitungen, soweit dies anhand von Bestandsplänen möglich ist.
Die tatsächliche Lage kann sich jedoch durch Bodenabtragungen, Aufschüttungen, Bewegungen oder Maßnahmen Dritter nach der Verlegung verändert haben. Deshalb sind Bauunternehmer, Bauherrn oder sonstige Verantwortliche verpflichtet, sich durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (z. B. Ortung, Querschläge, Suchschlitze) selbst Gewissheit über die tatsächliche Lage und Tiefe der Leitungen zu verschaffen.
Hinweis: Stillgelegte Leitungen sind in den Plänen nicht enthalten.
Falls Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Tel.: 08663 88584-30
E-Mail: gemeindebetriebe@ruhpolding-rathaus.de