22.10.2024
22.10.2024
gemäß Art. 24 Abs. 2 LStVG
1. Zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit wird das Betreten der Skipisten im Bereich des FIS Lifts und Kegellifts am Unternberg in Ruhpolding vom 01.12.2024 bis 15.03.2025 täglich in der Zeit von 16:30 Uhr bis 08:30 Uhr untersagt.
Die Pistenpräparierung wird in dieser Zeit mit mehreren Pistengeräten und einer Seilwinde durchgeführt.
Durch die dabei entstehenden Seilschläge besteht Lebensgefahr.
2. Die sofortige Vollziehung der Nr. 1 dieser Anordnung wird angeordnet.
3. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende Nr. 1 dieser Anordnung können gemäß Art. 24 Abs. 6 Nr. 1 LStVG mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden.
4. Diese Anordnung tritt am 01.12.2024 in Kraft und gilt bis zum 15.03.2025.
Ruhpolding, den 21.10.2024
Gemeinde Ruhpolding
gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister
30.09.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Ruhpolding hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Entwürfe zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen –Photovoltaik-anlage Zeller-Hof“ für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 343, Gemarkung Vachenau, gebilligt.
Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf dem bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstück in Gstatt geschaffen werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit vom
wie folgt durchgeführt:
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit
u.a. Blendwirkung
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:
Schutzgut Boden, insbesondere:
Schutzgut Wasser, insbesondere:
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:
Es wird darauf hingewiesen,
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art.6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG).
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ruhpolding, den 30.09.2024
Gemeinde Ruhpolding
gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister
30.09.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Ruhpolding hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Entwürfe zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbauflächen Freiflächen –Photovoltaikanlagen Zeller-Hof“ für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 343, Gemarkung Vachenau, gebilligt.
Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf dem bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstück in Gstatt geschaffen werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit vom
wie folgt durchgeführt:
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit
u.a. Blendwirkung
Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:
Schutzgut Boden, insbesondere:
Schutzgut Wasser, insbesondere:
Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:
Es wird darauf hingewiesen,
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art.6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG).
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ruhpolding, den 30.09.2024
Gemeinde Ruhpolding
gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister