Baustellen und Sperrungen
Bekanntmachungen
01.07.2026
Bekanntmachung über die Absicht der Teil-Einziehung von öffentlichen Straßen
II/86 Ötzweg in der Flur Steinberg
01.07.2026
Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung von öffentlichen Straßen
II/88 Kohlstattleitenweg in der Flur Steinberg
01.07.2026
Verfügung und Bekanntmachung über die Umstufung von öffentlichen Straßen
II/86 Ötzweg in der Flur Steinberg
578/4, 574 T, 574/2, Gemarkung Ruhpolding
01.07.2026
Verfügung und Bekanntmachung über die Umstufung von öffentlichen Straßen
II/86 Ötzweg in der Flur Steinberg
632/1, 571 T, Gemarkung Ruhpolding
01.07.2026
Verfügung und Bekanntmachung über die Umstufung von öffentlichen Straßen
II/88 - Kohlstattleitenweg in der Flur Steinberg
01.07.2026
Verfügung und Bekanntmachung über die Umstufung von öffentlichen Straßen
IB/6 - Siedlung Schwaig
30.06.2026
Verfügung und Bekanntmachung über die Umstufung von öffentlichen Straßen
III/28 - Fußsteig von der Seehauserstraße zum Bäckersteg
25.06.2026
Öffentliche Ausschreibung zur Verpachtung einer Landwirtschaftsfläche
Die Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 1, 83324 Ruhpolding schreibt hiermit die nachfolgend beschriebenen landwirtschaftlichen Nutzflächen im Wege eines transparenten Bieterverfahrens zur Neuverpachtung aus.
- Beschreibung des Pachtgegenstandes
- Lage: 83324 Ruhpolding
- Flurstücksnummer(n): 125, 106/16, Gem. Ruhpolding
- Flächengröße Gesamt: 0,970 ha
- Nutzungsart: Grünland
- Aktueller Zustand: Die Fläche ist derzeit abgemäht und wird frei von Rechten Dritter übergeben.
- Pachtkonditionen & Rahmenbedingungen
- Bewirtschaftungsform: Konventionelle Landwirtschaft nach den Regeln der guten fachlichen Praxis.
- Pachtbeginn: 01.01.2027
- Pachtdauer: Festlaufzeit von 5 Jahren (Ende zum 31.12.2031).
- Anforderungen an die Bieter (Zulassungskriterien)
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich:
- Haupt- oder nebenerwerbliche Landwirte mit Betriebssitz oder aktiven Bewirtschaftungsflächen im Umkreis von maximal 5 Kilometern zur Pachtfläche
- Bieter, die einen Nachweis über die ordnungsgemäße berufsgenossenschaftliche Anmeldung bzw. Betriebsnummer vorlegen können.
- Einreichung von Angeboten
Interessenten werden gebeten, ihr schriftliches Gebot abzugeben. Das Angebot muss zwingend folgende Angaben enthalten:
- Pachtpreisangebot in Euro pro Hektar und Jahr (€/ha/Jahr).
- Vollständige Kontaktdaten (Name, Anschrift, Betriebsnummer, Telefonnummer).
- Kurze Angabe zur geplanten Nutzung für die kommenden 5 Jahre.
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung Landpacht – nicht öffnen“ einzureichen bei:
Gemeinde Ruhpolding
- Bauamt – Rathausplatz 2
83324 Ruhpolding
Ausschreibungsende (Abgabefrist): 31.07.2026 bis 12:00 Uhr
(maßgeblich ist der Posteingang).
- Vergabekriterien und Vorbehalt
Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung des angebotenen Pachtpreises sowie der regionalen Ansässigkeit und des nachhaltigen Bewirtschaftungskonzepts des Bieters. Der Verpächter ist nicht verpflichtet, dem Höchstbietenden den Zuschlag zu erteilen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Für Rückfragen oder eine Besichtigung der Fläche stehen wir unter 08663/540132 oder
irmgard.daxlberger@ruhpolding-rathaus.de zur Verfügung.
24.06.2026
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026
Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 wurden beschlossen und können in der Gemeindeverwaltung auf die Dauer von einem Monat kostenfrei eingesehen werden.
Der Gutachterausschuss am Landratsamt Traunstein veröffentlicht die Bodenrichtwerte kostenfrei auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein:
www.traunstein.com/buergerservice/gutachterausschuss
Alternativ sind sie auch im BayernAtlas abrufbar (unter „Themen“ à „Planen und Bauen“).
17.06.2026
Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan „1. Änderung BRK Rettungswache“
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 die 1. Änderung zum Bebauungsplan „BRK Rettungswache“ in der Fassung vom 13.04.2026 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Die Änderung regelt die Abstandsflächentiefen der Gebäuden untereinander, nicht jedoch zu den Nachbargrenzen.
Jedermann kann die Satzung mit der Begründung bei der Gemeinde Ruhpolding während der allgemeinen Dienststunden des Bauamtes, Rathausplatz 2, 83324 Ruhpolding, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Unterlagen können im Internet unter www.ruhpolding-rathaus.de unter der Rubrik Bauleitplanung (https://www.ruhpolding-rathaus.de/aktuelle-bauleitplanverfahren) und auch im Landesportal https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal eingesehen oder bei Bedarf zugesandt werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Ruhpolding, 12.06.2026
Gemeinde Ruhpolding
gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister
17.06.2026
Vollzug der Baugesetzte;
Aufstellungsbeschluss und Erlass einer Veränderungssperre im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Brandstätter Straße 48 und 48 a“;
Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.06.2026 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Bereich „Brandstätter Straße 48 und 48 a“ gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Mit dieser Bauleitplanung soll die städtebauliche Ordnung in dem Gebiet, das bisher durch einen Beherbergungsbetrieb geprägt war, abgesichert werden. Insbesondere ist das Maß der Bebauung incl. der überbaubaren Flächen und die Erschließung für eine weitere Nutzung bzw. Nutzungsänderung der Flächen festzulegen. Nachdem bisher die Stellplatzsituation für die bestehende Bebauung bereits Konflikte aufgeworfen hat, ist für das Gebiet eine Neuordnung der Parkplatzsituation erforderlich.
Zur Absicherung der Ziele hat der Bauausschuss in der o.g. Sitzung am 11.06.2026 eine Satzung über eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Brandstätter Straße 48 und 48 a“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Grundstück des künftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplan. Dies ist das Grundstück Fl.Nr. 932/7, Gemarkung Ruhpolding. Der Geltungsbereich ist unten stehend dargestellt.
Der Beschluss über die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Satzung über die Veränderungssperre liegt zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ruhpolding, Bauamt, Rathausplatz 2, Zimmer-Nr. 02, bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Satzung über die Veränderungssperre ist unter www.ruhpolding-rathaus.de unter der Rubrik „Bauen/Bebauungspläne/Aktuelle Bauleitplanverfahren“ veröffentlicht und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Die Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ruhpolding, 16.06.2026
Gemeinde Ruhpolding
gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister
01.06.2026
Musikunterricht und Musikförderung
Die Gemeinde Ruhpolding fördert die musikalische Ausbildung von Ruhpoldinger Kindern und Jugendlichen mit einem jährlichen Zuschuss von 150 €.
Antragsformulare für das Schuljahr 2025 / 2026 erhalten Sie von Ihren Musiklehrern sowie auf der Homepage der Gemeinde Ruhpolding unter www.ruhpolding-rathaus.de/musikunterricht
Wir bitten berechtigte Eltern/Erziehungsberechtigte, die Anträge auszufüllen und vom Musiklehrer bestätigen zu lassen.
Die Anträge können an der Pforte der Gemeinde abgegeben oder per E-Mail an pascal.guenther@ruhpolding-rathaus.de eingereicht werden.
Auch für das kommende Schuljahr wird Instrumentalunterricht für zahlreiche Instrumente angeboten; die Anmeldeformulare wurden bereits in der Grund- und Mittelschule verteilt. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Ruhpolding.
Für Rückfragen stehen die jeweiligen Instrumentallehrer gerne zur Verfügung, organisatorische Fragen bitte an Frau Margret Regner, Tel. 08666/7879 oder unter 0160/93055106 (freitags 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr).
19.05.2026
Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan “Schwaiger Wiese”
11.05.2026
Satzung über die Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen (Entschädigungssatzung)
11.05.2026
6. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Ruhpolding Gemeindewerke Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Ruhpolding
11.05.2026
4. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Ruhpolding Tourismus Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Ruhpolding
11.05.2026