Baustelle Hinterpoint - Bauphase 3
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30.09.2024

Vollzug der Baugesetze: Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Freiflächen –Photovoltaikanlage Zeller-Hof“, Gstatt;
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbu­ches (BauGB)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Ruhpolding hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Entwürfe zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Freiflächen –Photovoltaik-anlage Zeller-Hof“ für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 343, Gemarkung Vachenau, gebilligt.
Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf dem bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstück in Gstatt geschaffen werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit vom

07.10.2024 bis 07.11.2024

 

wie folgt durchgeführt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans mit integrierter Grünordnungsplanung vom 17.09.2024 mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (s.u.) werden für diesen Zeitraum im Internet unter www.ruhpolding-rathaus.de unter der Rubrik Bauleitplanung veröffentlicht.
  2. Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2 (Zi.Nr. 02, Erdgeschoß), während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermann Einsicht aus.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit
u.a. Blendwirkung  

  • Analyse der Blendwirkung des Solarparks Ruhpolding, Zehndorfer Engineering GmbH, Juni 2024
  • Landratsamt Traunstein, SG Immissionsschutz, Schr. vom 11.06.2024
  • Bebauungsplan mit integrierter Grünordnungsplanung „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Zeller Hof", Begründung mit Umweltbericht Büro AGL vom 17.09.2024 ab S. 25

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:

  • Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Dr. Manhart vom 04.04.2024
  • Begründung mit Umweltbericht vom 17.09.2024 S. 19 sowie ab S. 27 (geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich)
  • Stellungnahme Landratsamt Traunstein, UNB, E-Mail vom 25.06.2024

Schutzgut Boden, insbesondere:

  • Begründung mit Umweltbericht vom 17.09.2024, S. 16

Schutzgut Wasser, insbesondere:

  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 16.08.2024
  • Begründung mit Umweltbericht vom 17.09.2024, S. 18

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:

  • Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 25.06.2024, Ergänzung vom 01.07.2024
  • Begründung mit Umweltbericht vom 17.09.2024 S. 26

 

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich abgegeben werden können,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können .

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art.
6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG).
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Ruhpolding, den 30.09.2024
Gemeinde Ruhpolding

gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister

 

 


 

30.09.2024

Vollzug der Baugesetze: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sonderbauflächen Freiflächen-Photovoltaikanlagen Zeller-Hof“, Gstatt 
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbu­ches (BauGB)

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Ruhpolding hat in seiner Sitzung am 17.09.2024 die Entwürfe zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans „Sonderbauflächen Freiflächen –Photovoltaikanlagen Zeller-Hof“ für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 343, Gemarkung Vachenau, gebilligt.
Damit sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf dem bisher landwirtschaftlich genutzten Grundstück in Gstatt geschaffen werden.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit vom

07.10.2024 bis 07.11.2024

 

wie folgt durchgeführt:

 

  1. Der Entwurf vom 17.09.2024 mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (s.u.) werden für diesen Zeitraum im Internet unter www.ruhpolding-rathaus.de unter der Rubrik Bauleitplanung veröffentlicht.
  2. Zusätzlich liegen die genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2 (Zi.Nr. 02, Erdgeschoß), während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermann Einsicht aus.

 

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Schutzgut Bevölkerung und menschliche Gesundheit
u.a. Blendwirkung  

  • Analyse der Blendwirkung des Solarparks Ruhpolding, Zehndorfer Engineering GmbH, Juni 2024
  • Landratsamt Traunstein, SG Immissionsschutz, Schr. vom 11.06.2024
  • Begründung mit Umweltbericht Büro AGL vom 17.09.2024 ab S. 16

Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt, insbesondere:

  • Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Dr. Manhart vom 04.04.2024
  • Begründung mit Umweltbericht vom 17.09.2024 S. 13 sowie S. 19 (geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich)
  • Stellungnahme Landratsamt Traunstein, UNB, E-Mail vom 25.06.2024

Schutzgut Boden, insbesondere:

  • Begründung mit Umweltbericht vom 17.09.2024, S. 12

Schutzgut Wasser, insbesondere:

  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 16.08.2024
  • Begründung mit Umweltbericht vom 17.09.2024, S. 12

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild, insbesondere:

  • Untere Naturschutzbehörde, E-Mail vom 25.06.2024, Ergänzung vom 01.07.2024
  • Begründung mit Umweltbericht vom 17.09.2024 S. 13

 

Es wird darauf hingewiesen,

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich abgegeben werden können,
  3. dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können
  4. dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art.
6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG).
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Ruhpolding, den 30.09.2024
Gemeinde Ruhpolding

gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister