Baustellen und Sperrungen
© © Gemeinde Ruhpolding

 

18.06.2025

Verfügung und Bekanntmachung über die Widmung von öffentlichen Straßen

 

Vollzug des Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

 

1. Straßenbezeichnung: IB/95 Obergschwendterstraße Dorfwärts (ehemals IA/ Obergschwendterstraße)

Flur-Nummer: 157/0, 157/3 Gemarkung Ruhpolding
Anfangspunkt: Zwischen FlNr 171/2 und 149/1 Gemarkung Ruhpolding (Maiergschwendter Straße 11 und 15)
Endpunkt: Einmündung in die Hauptstaße beim Anwesen FlNr 157/5 Gemarkung Ruhpolding (Hauptstraße 20)
Länge: 0,194 km

im Bereich der Gemeinde Ruhpolding, Landkreis Traunstein

 

2. Verfügung

Die unter 1. Bezeichnete Gemeinde-Verbindungsstraße wird zur Ortsstraße abgestuft.

Widmungsbeschränkung: ---

 

3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):

Gemeinde Ruhpolding

 

4. Wirksamwerden:

Wirksamwerden der Verfügung: Die Verfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. 

 

5. Sonstiges: 

Gründe für die Umstufung: Beschluss Bauausschuss (BA/0082) vom 22.05.2025

 

Die Verfügung nach Nr.2 kann während der üblichen Besuchszeiten im Gemeindebauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2, 83324 Ruhpolding, Erdgeschoss in der Zeit vom 20.06.2025 bis 19.07.2025 eingesehen werden. 


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid der Gemeinde Ruhpolding kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in München
Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München,
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55 d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

 

Ruhpolding, 10.06.2025
Gemeinde Ruhpolding

gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister


 

18.06.2025

Verfügung und Bekanntmachung über die Umstufung von öffentlichen Straßen

 

Vollzug des Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

 

1. Straßenbezeichnung: IB/96 Obergschwendterstraße Bergwärts (ehemals IA/ Obergschwendterstraße)

Flur-Nummer: 157/6, 176/3, 177/1 Gemarkung Ruhpolding
Anfangspunkt: Einmündung Dandlweg Höhe FlNr. 152 Gemarkung Ruhpolding
Endpunkt: Einmündung in die Maiergschwendter Straße beim Anwesen FlNr 154/2 Gemarkung Ruhpolding (Maiergschwendter Straße12)
Länge: 0,238 km
im Bereich der Gemeinde Ruhpolding, Landkreis Traunstein


2. Verfügung

Die unter 1. Bezeichnete Gemeinde-Verbindungsstraße wird zur Ortsstraße abgestuft.

Widmungsbeschränkung: ---


3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):

Gemeinde Ruhpolding


4. Wirksamwerden:

Wirksamwerden der Verfügung: Die Verfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. 


5. Sonstiges: 

Gründe für die Umstufung: Beschluss Bauausschuss (BA/0082) vom 22.05.2025

Die Verfügung nach Nr.2 kann während der üblichen Besuchszeiten im Gemeindebauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2, 83324 Ruhpolding, Erdgeschoss in der Zeit vom 20.06.2025 bis 19.07.2025 eingesehen werden. 


Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid der Gemeinde Ruhpolding kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht in München
Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München,
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!

Ab 01.01.2022 muss der in § 55 d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

 

Ruhpolding, 10.06.2025
Gemeinde Ruhpolding

gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister


 

11.06.2025

Haushaltssatzung der „Stiftung für unser Dorf“ in Ruhpolding für das Haushaltsjahr 2025

 

I.

Auf Grund des Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:

§  1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 33.300 EURO

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit   29.600 EURO

ab.

§  2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§  3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§  4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

§  5

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Gemeinde Ruhpolding
Ruhpolding, 02.06.2025

gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister

 

II.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

 

 III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich in der Gemeinde Ruhpolding (Zimmer 14, 2. Stock) zur Einsichtnahme auf.


 

04.06.2025

Gemeindliche Beteiligungen; Beteiligungsbericht nach Art. 94 Abs. 3 GO für das Jahr 2023

 

Gemäß Art. 94 Absatz 3 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2023 wurde dem Gemeinderat Ruhpolding in der Sitzung vom 27.05.2025 vorgelegt.

Der Beteiligungsbericht liegt im Rathaus Ruhpolding (Kämmerei 2. OG, Zimmer 14) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Um telefonische Voranmeldung unter der Tel.-Nr. 08663/5401-16, oder -11 wird gebeten.


 

02.06.2025

Verfügung und Bekanntmachung über die Widmung von öffentlichen Straßen - III/65 Fuß- und Radwegverbindung Siedlung Schwaig und Seehauser Straße

Verfügung und Bekanntmachung Über die Widmung von öffentlichen Straßen - III/65 Fuß- und Radwegverbindung Siedlung Schwaig und Seehauser Straße


 

02.06.2025

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege - III/64 Fußweg von der Einmündung Krumme Gasse 6 zum Schwabenbauerhof

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege - III/64 Fußweg von der Einmündung Krumme Gasse 6 zum Schwabenbauerhof


 

02.06.2025

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege - III/63 Fuß- und Radweg Verbindung zwischen Krumme Gasse und Wiesenstraße

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege - III/63 Fuß- und Radweg Verbindung zwischen Krumme Gasse und Wiesenstraße


 

02.06.2025

Eintragungsverfügung der beschränkt-öffentlichen Wege - III/36 Fußsteig vom Hadermarkt zur Brandler-Alm

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege - III/36 Fußsteig vom Hadermarkt zur Brandler-Alm


 

02.06.2025

Verfügung und Bekanntmachung über die teilweise Einziehung von öffentlichen Straßen - III/10 Fußweg von der Ecklbrücke bis Knogl

Verfügung und Bekanntmachung über die teilweise Einziehung von öffentlichen Straßen - III/10 Fußweg von der Ecklbrücke bis Knogl


 

02.06.2025

Verfügung und Bekanntmachung über die Einziehung von öffentlichen Straßen - III/2 Fußweg von der Schlosskapelle zum Schwabenbauernhof

Verfügung und Bekanntmachung über die Einziehung von öffentlichen Straßen - III/2 Fußweg von der Schlosskapelle zum Schwabenbauernhof


 

02.06.2025

Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung von öffentlichen Straßen - II/85 Hinterreiter Leitweg

Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung von öffentlichen Straßen - II/85 Hinterreiter Leitweg


 

02.06.2025

Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung von öffentlichen Straßen - II/36 Ebnet Feldweg in der Flur Hinterreit

Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung von öffentlichen Straßen - II/36 Ebnet Feldweg in der Flur Hinterreit


 

02.06.2025

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege - II/2 Stefan-Großglettner-Weg

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der beschränkt-öffentlichen Wege - II/2 Stefan-Großglettner-Weg


 

02.06.2025

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Ortsstraßen - IB/22 Krumme Gasse

Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis der Ortsstraßen - IB/22 Krumme Gasse


 

11.03.2025

Bekanntmachung des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung:
Instandhaltungsarbeiten an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze im Jahr 2025 (Grenzabschnitt G)

 

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Traunstein führt Instandhaltungsarbeiten an der deutsch-österreichischen Staatsgrenze durch. Zweck der Arbeiten ist es, den Verlauf der Staatsgrenze erkennbar zu erhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Grenzzeichen instand gehalten und gegebenenfalls erneuert werden.
Die Instandhaltungsarbeiten werden aufgrund des Artikels 10 des Vertrags vom 29. Februar 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich (BGBL 1975, Teil II, S. 766) durchgeführt, demzufolge beide Staaten alle zehn Jahre gemeinsam die Grenzzeichen an der Staatsgrenze zu überprüfen und die dabei festgestellten Mängel zu beheben haben.

Die diesjährigen Geländearbeiten im Grenzabschnitt G "Saalach – Scheibelberg" (Teil Hoher Göll – Scheibelberg) werden im Zeitraum von ca. Mitte April bis Oktober 2025 von einer Vermessungsgruppe des ADBV Traunstein durchgeführt.

Das Arbeitsgebiet ist in dem beiliegenden Kartenausschnitt mit einem roten Farbband markiert.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken sowie ober - oder unterirdischer Bauten und Anlagen, die an oder in der Nähe der Staatsgrenze liegen, nach Artikel 12 des Vertrags vom 29. Februar 1972 verpflichtet sind, die zur Vermessung und Vermarkung erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen, insbesondere das Setzen oder das Anbringen von Grenz- und von Vermessungszeichen zu dulden.

In Verbindung mit der Überprüfung der Grenzzeichen wird gemäß Artikel 16 des o.a. Vertrages beiderseits der Staatsgrenze ein 1 Meter breiter Geländestreifen von Bewuchs freigehalten.

 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, München