16.03.2023
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 07.03.2023 einen geänderten Bebauungsplanentwurf gebilligt. Informationen aus einem Schallschutzgutachten sowie eines Hydraulischen Gutachtens wurden im Rahmen der Abwägung der eingegangen Stellungnahmen eingearbeitet. Die Änderung enthält darüber hinaus noch verschiedene Klarstellungen.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 07.03.2023 liegt in der Zeit vom
im Bauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2, Erdgeschoß, Zimmer 02 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 – 18.00 Uhr) erneut öffentlich aus.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden (s. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind hier auch im Internet veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ruhpolding, den 14.03.2023
Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister