Baustellen und Sperrungen
Bekanntmachungen
14.07.2026
Verfügung und Bekanntmachung über die Umstufung von öffentlichen Straßen
- redaktionelle Änderung zur Veröffentlichung vom 01.07.2026 -
II/86 Ötzweg in der Flur Steinberg
632/1, 571 T, Gemarkung Ruhpolding
01.07.2026
Bekanntmachung über die Absicht der Teil-Einziehung von öffentlichen Straßen
II/86 Ötzweg in der Flur Steinberg
01.07.2026
Bekanntmachung über die Absicht der Einziehung von öffentlichen Straßen
II/88 Kohlstattleitenweg in der Flur Steinberg
01.07.2026
Verfügung und Bekanntmachung über die Umstufung von öffentlichen Straßen
II/86 Ötzweg in der Flur Steinberg
578/4, 574 T, 574/2, Gemarkung Ruhpolding
01.07.2026
Verfügung und Bekanntmachung über die Umstufung von öffentlichen Straßen
II/88 - Kohlstattleitenweg in der Flur Steinberg
01.07.2026
Verfügung und Bekanntmachung über die Umstufung von öffentlichen Straßen
IB/6 - Siedlung Schwaig
30.06.2026
Verfügung und Bekanntmachung über die Umstufung von öffentlichen Straßen
III/28 - Fußsteig von der Seehauserstraße zum Bäckersteg
25.06.2026
Öffentliche Ausschreibung zur Verpachtung einer Landwirtschaftsfläche
Die Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 1, 83324 Ruhpolding schreibt hiermit die nachfolgend beschriebenen landwirtschaftlichen Nutzflächen im Wege eines transparenten Bieterverfahrens zur Neuverpachtung aus.
- Beschreibung des Pachtgegenstandes
- Lage: 83324 Ruhpolding
- Flurstücksnummer(n): 125, 106/16, Gem. Ruhpolding
- Flächengröße Gesamt: 0,970 ha
- Nutzungsart: Grünland
- Aktueller Zustand: Die Fläche ist derzeit abgemäht und wird frei von Rechten Dritter übergeben.
- Pachtkonditionen & Rahmenbedingungen
- Bewirtschaftungsform: Konventionelle Landwirtschaft nach den Regeln der guten fachlichen Praxis.
- Pachtbeginn: 01.01.2027
- Pachtdauer: Festlaufzeit von 5 Jahren (Ende zum 31.12.2031).
- Anforderungen an die Bieter (Zulassungskriterien)
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich:
- Haupt- oder nebenerwerbliche Landwirte mit Betriebssitz oder aktiven Bewirtschaftungsflächen im Umkreis von maximal 5 Kilometern zur Pachtfläche
- Bieter, die einen Nachweis über die ordnungsgemäße berufsgenossenschaftliche Anmeldung bzw. Betriebsnummer vorlegen können.
- Einreichung von Angeboten
Interessenten werden gebeten, ihr schriftliches Gebot abzugeben. Das Angebot muss zwingend folgende Angaben enthalten:
- Pachtpreisangebot in Euro pro Hektar und Jahr (€/ha/Jahr).
- Vollständige Kontaktdaten (Name, Anschrift, Betriebsnummer, Telefonnummer).
- Kurze Angabe zur geplanten Nutzung für die kommenden 5 Jahre.
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung Landpacht – nicht öffnen“ einzureichen bei:
Gemeinde Ruhpolding
- Bauamt – Rathausplatz 2
83324 Ruhpolding
Ausschreibungsende (Abgabefrist): 31.07.2026 bis 12:00 Uhr
(maßgeblich ist der Posteingang).
- Vergabekriterien und Vorbehalt
Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung des angebotenen Pachtpreises sowie der regionalen Ansässigkeit und des nachhaltigen Bewirtschaftungskonzepts des Bieters. Der Verpächter ist nicht verpflichtet, dem Höchstbietenden den Zuschlag zu erteilen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Für Rückfragen oder eine Besichtigung der Fläche stehen wir unter 08663/540132 oder
irmgard.daxlberger@ruhpolding-rathaus.de zur Verfügung.
24.06.2026
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026
Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 wurden beschlossen und können in der Gemeindeverwaltung auf die Dauer von einem Monat kostenfrei eingesehen werden.
Der Gutachterausschuss am Landratsamt Traunstein veröffentlicht die Bodenrichtwerte kostenfrei auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein:
www.traunstein.com/buergerservice/gutachterausschuss
Alternativ sind sie auch im BayernAtlas abrufbar (unter „Themen“ à „Planen und Bauen“).
17.06.2026
Vollzug der Baugesetzte;
Aufstellungsbeschluss und Erlass einer Veränderungssperre im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Brandstätter Straße 48 und 48 a“;
Bekanntmachung gem. § 2 Abs. 1 und § 16 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bauausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.06.2026 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan im Bereich „Brandstätter Straße 48 und 48 a“ gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Mit dieser Bauleitplanung soll die städtebauliche Ordnung in dem Gebiet, das bisher durch einen Beherbergungsbetrieb geprägt war, abgesichert werden. Insbesondere ist das Maß der Bebauung incl. der überbaubaren Flächen und die Erschließung für eine weitere Nutzung bzw. Nutzungsänderung der Flächen festzulegen. Nachdem bisher die Stellplatzsituation für die bestehende Bebauung bereits Konflikte aufgeworfen hat, ist für das Gebiet eine Neuordnung der Parkplatzsituation erforderlich.
Zur Absicherung der Ziele hat der Bauausschuss in der o.g. Sitzung am 11.06.2026 eine Satzung über eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Brandstätter Straße 48 und 48 a“ beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst das Grundstück des künftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplan. Dies ist das Grundstück Fl.Nr. 932/7, Gemarkung Ruhpolding. Der Geltungsbereich ist unten stehend dargestellt.
Der Beschluss über die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Satzung über die Veränderungssperre liegt zu jedermanns Einsicht zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Ruhpolding, Bauamt, Rathausplatz 2, Zimmer-Nr. 02, bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Satzung über die Veränderungssperre ist unter www.ruhpolding-rathaus.de unter der Rubrik „Bauen/Bebauungspläne/Aktuelle Bauleitplanverfahren“ veröffentlicht und im zentralen Internetportal des Landes Bayern eingestellt.
Die Satzung tritt mit Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ruhpolding, 16.06.2026
Gemeinde Ruhpolding
gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister