Digitales Weiterbildungsprogramm
© © Gemeinde Ruhpolding

 

24.07.2024

Bekanntmachung Satzungsbeschluss;

Vollzug der Baugesetze; 2. Änderung des  Bebauungsplans „Chiemgau Arena“

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Ruhpolding hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Chiemgau Arena" in der Fassung vom 27.02.2024 als Satzung beschlossen.
Durch die Bebauungsplanänderung soll insbesondere die Errichtung eines Speicherteichs mit technischer Infrastruktur zum Betrieb der Chiemgau Arena ermöglicht werden. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung mit der Begründung bei der Gemeinde Ruhpolding während der allgemeinen Dienststunden des Bauamtes, Rathausplatz 2, 83324 Ruhpolding, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen können im Internet unter www.ruhpolding-rathaus.de/aktuelle-bauleitplanverfahren eingesehen oder bei Bedarf zugesandt werden.

Auf die Voraussetzung der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB sowie auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§§ 39-44 BauGB) wird hingewiesen.

 

Ruhpolding, 23.07.2024
Gemeinde Ruhpolding

gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister

 


 

24.07.2024

Bekanntmachung Satzungsbeschluss;

Vollzug der Baugesetze; 12. Änderung des  Bebauungsplans „Bibelöd“

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Ruhpolding hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 die 12. Änderung des Bebauungsplanes „Bibelöd" in der Fassung vom 27.03.2024 als Satzung beschlossen.
Durch die Änderung wird die weitere Bebauung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 480/18, Gemarkung Ruhpolding geregelt. Im Rahmen der Nachverdichtung soll ein zusätzliches Einfamilienhaus entstehen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung mit der Begründung bei der Gemeinde Ruhpolding während der allgemeinen Dienststunden des Bauamtes, Rathausplatz 2, 83324 Ruhpolding, einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen können im Internet unter www.ruhpolding-rathaus.de/aktuelle-bauleitplanverfahren eingesehen oder bei Bedarf zugesandt werden.

 

Auf die Voraussetzung der Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB sowie auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§§ 39-44 BauGB) wird hingewiesen.

 

Ruhpolding, 23.07.2024
Gemeinde Ruhpolding

gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister

 


 

10.07.2024

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der „Stiftung für unser Dorf“ in Ruhpolding für das Haushaltsjahr 2024

 

I.
Auf Grund des Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stiftung folgende Haushaltssatzung:

§  1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit  29.000 EURO

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit   25.100 EURO

ab.

§  2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§  3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§  4
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

werden nicht beansprucht.

§  5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

 

Ruhpolding, 08.07.2024
Gemeinde Ruhpolding

gez. Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister

 

II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich in der Gemeinde Ruhpolding (Zimmer 9, 1. Stock) zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO).

 


 

04.07.2024

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte für Bauland sowie für landwirtschaftlichen Nutzgrund zum 01.01.2024

 

Die Bodenrichtwerte für Bauland sowie für landwirtschaftlichen Nutzgrund zum 01.01.2024 wurden beschlossen und können in der Gemeindeverwaltung Ruhpolding, im Bauamt, Zi.Nr. 02, Rathausplatz 2, auf die Dauer von einem Monat vom 08.07.2024 bis 08.08.2024 kostenfrei eingesehen werden.

Der Gutachterausschuss am Landratsamt Traunstein veröffentlicht die Bodenrichtwerte kostenfrei auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein. Alternativ sind sie auch im BayernAtlas abrufbar.

Der Weg zu den Bodenrichtwerten:
www.traunstein.com/buerger-verwaltung/gutachterausschuss

Dort finden Sie die aktuellen Bodenrichtwerte für Bauland unter dem Link „Bodenrichtwertauskunft“.
Die aktuellen Bodenrichtwerte für landwirtschaftlichen Nutzgrund finden Sie unter dem Wort „Links“ unter „Land- und Forstwirtschaft“.

 

Landratsamt Traunstein/Babl Vorsitzende des Gutachterausschusses

 


 

26.06.2024

Musikunterricht und Musikförderung

 

Die Gemeinde Ruhpolding fördert die musikalische Ausbildung von Ruhpoldinger Kindern und Jugendlichen mit einem jährlichen Zuschuss von 150 €.

Antragsformulare für das Schuljahr 2023/24 erhalten Sie von Ihren Musiklehrern sowie auf der Homepage der Gemeinde Ruhpolding. Wir bitten berechtigte Eltern/Erziehungsberechtigte, die Anträge auszufüllen und vom Musiklehrer bestätigen zu lassen.

Die Anträge können an der Pforte der Gemeinde abgegeben oder per E-Mail an pascal.guenther@ruhpolding-rathaus.de eingereicht werden.

Auch für das kommende Schuljahr wird Instrumentalunterricht für zahlreiche Instrumente angeboten; die Anmeldeformulare wurden bereits in der Grund- und Mittelschule verteilt. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Ruhpolding.

Für Rückfragen stehen die jeweiligen Instrumentallehrer gerne zur Verfügung, organisatorische Fragen bitte an Frau Margret Regner, Tel. 08666/7879 (freitags 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr).