Aktionswoche "Zuhause Daheim"
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02.04.2024

Gemeindliche Beteiligungen; Beteiligungsbericht nach Art. 94 Abs. 3 GO für das Jahr 2022

 

Gemäß Art. 94 Absatz 3 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.

Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2022 wurde dem Gemeinderat Ruhpolding in der Sitzung vom 19.03.2024 vorgelegt.

Der Beteiligungsbericht liegt im Rathaus Ruhpolding (Kämmerei 2. OG, Zimmer 14) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Um telefonische Voranmeldung unter der Tel.-Nr. 08663/5401-0 oder 16 wird gebeten.


 

02.04.2024


3. Änderung des Bebauungsplanes „Griessn Feld“;
Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbu­ches (BauGB)

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Zugleich wurde der Entwurf der Änderungsplanung in der Fassung vom 22.03.2024 mit Anpassungen gebilligt.
Durch die Bebauungsplanänderung soll die Gebäudeplanung hochwasserangepasster ermöglicht werden; außerdem werden Änderungen an den Baugrenzen vorgenommen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Mit dem Entwurf samt Begründung (Planungsstand vom 20.03.2024) wird die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

08.04.2024 bis 03.05.2024
 

durchgeführt. Dabei liegen der Vorentwurf für die Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung im Rathaus (Bauamt), Rathausplatz 2, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Die Unterlagen können im Internet eingesehen werden.

 

Ruhpolding, den 26.03.2024
Gemeinde Ruhpolding

gez.
Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister


 

21.03.2024

Bekanntmachung zur 49. Änderung Bebauungsplan „Am Steinbach“;
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

In seiner Sitzung am 05.03.2024 hatte der Bauausschuss den Aufstellungsbeschluss zur 49. Änderung des Bebauungsplans am Steinbach gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Der Bauausschuss billigte in seiner Sitzung am 05.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplanens in der Fassung vom 05.03.2024.
Durch die Erweiterung des Bebauungsplangebietes (47. Änderung) wurde die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 218, Gemarkung Ruhpolding, mit einem Mehrfamilienwohnhaus ermöglicht. In diesem Mehrfamilienhaus soll nun noch eine zusätzliche Ferienwohnung eingebaut werden, sodass die Zahl der Wohneinheiten erweitert wird.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 05.03.2024 liegt in der Zeit vom

02.04.2024 bis 03.05.2024

im Bauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2, Erdgeschoß, Zimmer 02 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 – 18.00 Uhr) erneut öffentlich aus.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind unter www.ruhpolding-rathaus.de/bebauungsplaene auch im Internet veröffentlicht.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Ruhpolding, den 19.03.2024
Gemeinde Ruhpolding

gez.
Justus Pfeifer                                                               
Erster Bürgermeister