Wahlen in Bayern
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18.09.2023
 

Bekanntmachung des Wahlkreisleiters: Berichtigung bei Stimmzettel C und D

Bekanntmachung


31.08.2023
 

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl und die Bezirkswahl am 8. Oktober 2023

Bekanntmachung



31.08.2023
 

Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge

Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge



10.08.2023
 

Bekanntmachung zum Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neues Mischgebiet Schwaig Nord“;
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

In seiner Sitzung am 14.02.2023 hat der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung behandelt und abgewogen. In einer weiteren Sitzung am 21.03.2023 wurden Änderungen am Entwurf gebilligt, ebenso in einer Beschlussfassung am 23.05.2023.

Der aktuelle Entwurfsstand mit Begründung in der Fassung vom 02.08.2023 liegt in der Zeit vom

25.08.2023 bis 25.09.2023

im Bauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2, Erdgeschoß, Zimmer 02 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind hier veröffentlicht.

Der anliegende Plan (nicht maßstabsgetreu) stellt das Bebauungsplangebiet dar.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Ruhpolding, den 10.08.2023

Justus Pfeifer                                                               
Erster Bürgermeister

 


29.06.2023
 

Musikunterricht und Musikförderung

 

Die Gemeinde Ruhpolding fördert die musikalische Ausbildung von Ruhpoldinger Kindern und Jugendlichen mit einem jährlichen Zuschuss von 150 €.

Antragsformulare für das Schuljahr 2022/23 erhalten Sie von Ihren Musiklehrern sowie hier. Wir bitten berechtigte Eltern/Erziehungsberechtigte, die Anträge auszufüllen und vom Musiklehrer bestätigen zu lassen.

Die Anträge können an der Pforte der Gemeinde abgegeben werden oder per E-mail  an sandra.rutz@ruhpolding-rathaus.de gestellt werden.

Auch für das kommende Schuljahr wird Instrumentalunterricht für zahlreiche Instrumente angeboten; die Anmeldeformulare wurden bereits in der Grund- und Mittelschule verteilt. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie auch hier.

Für Rückfragen stehen die jeweiligen Instrumentallehrer gerne zur Verfügung, organisatorische Fragen bitte an Frau Margret Regner, Tel. 08666/7879 (freitags 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr).