Bei allen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen für die Öffentlichkeit entfällt nach aktuellem Stand die 3G-Regel. Das Tragen einer Maske (medizinische Maske gilt derzeit als ausreichend) als persönliche Schutzmaßnahme ist gegebenenfalls überall dort erforderlich, wo die technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nicht umsetzbar oder nicht ausreichend sind. Weiterhin sind Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten. Menschen, die erkrankt oder von infektionsschutzrechtlichen Anordnungen oder Quarantäne-Empfehlungen betroffen sind, sollen der Sitzung fernbleiben.