Baustellen und Sperrungen
Kirche vor dem Sonntagshorn in Ruhpolding
© © Ruhpolding Tourismus/Andreas Plenk

09.07.2025

Wichtige Information vom Wasserwerk

Wasserzählerwechsel in Ruhpolding und Betreten von Grundstücken bei Rohrbrüchen und Störungen

Wasserzählerwechsel in Ruhpolding

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in den kommenden Wochen führt das Wasserwerk der Gemeinde Ruhpolding wieder den turnusmäßigen Austausch der Wasserzähler durch. Der Wechsel erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, um eine exakte Verbrauchserfassung und eine korrekte Abrechnung sicherzustellen.

Wichtige Hinweise für Sie:

  • Keine individuellen Vorankündigungen: Grundsätzlich können wir keine festen Einzeltermine anbieten. Unsere Mitarbeiter kommen im Rahmen ihrer Tour unangekündigt vorbei, um den Zähler zu tauschen.
     
  • Ausnahmefälle: Sollte Ihr Zähler besonders schwer zugänglich sein oder sind Sie z. B. tagsüber schwer erreichbar bzw. demnächst im Urlaub, können Sie sich gerne vorab melden – wir versuchen dann, einen individuellen Termin zu vereinbaren. Voraussetzung ist jedoch, dass Ihr Zähler zum Austausch ansteht (in der Regel Baujahr vor 2019 – das Baujahr steht auf dem Zähler).
     
  • Zugang zum Zähler: Bitte stellen Sie sicher, dass der Wasserzähler gut zugänglich ist, damit der Austausch zügig erfolgen kann.
     
  • Kosten: Der Austausch der Hauptwasserzähler ist für Sie kostenlos – die Gemeinde übernimmt alle Kosten.

 

Betreten von Grundstücken bei Rohrbrüchen und Störungen

Das Wasserwerk der Gemeinde Ruhpolding ist für die öffentliche Trinkwasserversorgung zuständig – dazu gehört auch die schnelle Behebung von Schäden und Störungen im Versorgungsnetz.

Wichtig zu wissen:
Im Falle eines Rohrbruchs oder dringender Reparaturarbeiten kann es erforderlich sein, dass das Wasserwerk private Grundstücke betreten muss, um den Schaden einzugrenzen oder zu beheben.

Selbstverständlich versuchen unsere Mitarbeiter stets zuerst, die Eigentümer oder Bewohner persönlich zu erreichen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein und Gefahr in Verzug bestehen, darf das Grundstück gemäß § 14 der Wasserabgabesatzung (in Verbindung mit Art. 24 GO) auch ohne vorherige Rücksprache betreten werden – zum Schutz von Personen und Sachwerten sowie zur Sicherstellung der Wasserversorgung.

Wir bitten um Ihr Verständnis – diese Maßnahmen dienen der Sicherheit und Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Wasserwerk Ruhpolding
Telefon: 08663 / 88584-40 oder -30
E-Mail: wasserwerk@ruhpolding-rathaus.de

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

Ihr Wasserwerk Ruhpolding