Baustellen und Sperrungen
Kirche vor dem Sonntagshorn in Ruhpolding
© © Ruhpolding Tourismus/Andreas Plenk

25.03.2026

Mitteilung zur Stichwahl und Briefwahlunterlagen
 

Im Zusammenhang mit der durchgeführten Stichwahl wurden in sozialen Medien Aussagen verbreitet, wonach Bürgerinnen und Bürger nicht an der Wahl teilnehmen konnten, weil ihnen Briefwahlunterlagen nicht zugegangen seien.

Hierzu stellt der Wahlleiter auf Grundlage der geltenden wahlrechtlichen Bestimmungen Folgendes klar:

Nach Art. 3 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann das Stimmrecht nur ausüben, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Wird ein Wahlschein ausgestellt, erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung im Wählerverzeichnis (sog. „W“-Vermerk gemäß § 24 Abs. 2 Satz 6 GLKrWO). In diesen Fällen ist die Ausübung des Stimmrechts im Wahllokal ausschließlich gegen Vorlage des Wahlscheins zulässig.

Eine Stimmabgabe ohne Wahlschein ist rechtlich ausgeschlossen und führt gemäß den Vorschriften der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung, insbesondere § 61 GLKrWO, zur Zurückweisung. Diese Regelungen dienen der Sicherung der Wahlgrundsätze, insbesondere der Vermeidung unzulässiger Mehrfachabstimmungen.

Für den Fall, dass Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, besteht gemäß § 28 Abs. 4 Satz 2 GLKrWO die Möglichkeit, bis spätestens Samstag, 12:00 Uhr vor dem Wahltag, einen neuen Wahlschein zu beantragen. In diesen Fällen wird der ursprünglich ausgestellte Wahlschein für ungültig erklärt und ein neuer Wahlschein ausgestellt.

Von dieser Möglichkeit wurde in der Gemeinde Gebrauch gemacht. Entsprechende Hinweise zu Fristen und Verfahren wurden allen Wahlberechtigten mit der amtlichen Wahlbenachrichtigung unter dem Punkt „wichtige Hinweise“ bekanntgegeben.

Nach derzeitigem Kenntnisstand handelt es sich bei den angesprochenen Fällen um wenige Einzelfälle. Hinweise auf systematische Zustellprobleme oder Verfahrensfehler liegen nicht vor.

Der Sachverhalt wurde sowohl dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben als auch im Wahlausschuss im Rahmen der öffentlichen Sitzung zur Feststellung des Wahlergebnisses behandelt. Der Wahlausschuss hat die Ergebnisse der Gemeinderatswahl sowie der Bürgermeisterstichwahl nach Prüfung einstimmig festgestellt.

Die Gemeinde stellt fest, dass die Wahl ordnungsgemäß nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften durchgeführt wurde.

Abschließend bedankt sich die Gemeinde ausdrücklich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den Stimmbezirken für ihren engagierten und verantwortungsvollen Einsatz, der maßgeblich zu einem ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl beigetragen hat.