Baustellen und Sperrungen

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird nach dem Nenndurchfluss (QN) oder dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler berechnet.

Die Grundgebühr beträgt vei der Verwendung von Wasserzählern mit 

Nenndurchfluss (QN)Dauerdurchfluss (Q3)Grundgebühr
bis QN 2,5 m³/hbis Q3 4 m³/h60,00 €/Jahr
bis QN 6 m³/hbis Q3 10 m³/h 90,00 €/Jahr
bis QN 10 m³/hbis Q3 16 m³/h120,00 €/Jahr
bis QN 15 m³/h bis Q3 25 m³/h 172,50 €/Jahr
über QN 15 m³/h über Q3 25 m³/h232,50 €/Jahr

 

Einleitungsgebühr

Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 

Die Gebühr beträgt

  • Wenn nur Schmutzwasser abgeleitet wird: 2,79 € pro Kubikmeter Abwasser
  • Wenn Schmutz- und Niederschlagswasser abgeleitet wird: 2,98 € pro Kubikmeter Abwasser

 

Stand: 04/2026