Baustellen und Sperrungen
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Abmeldung Wohnsitz


Eine Wohnsitzabmeldung ist in Deutschland nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen (z.B. Umzug ins Ausland oder Aufgabe eines Nebenwohnsitzes). Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug beim Einwohnermeldeamt erfolgen.

Bei Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung am neuen Wohnort.

Unterlagen: Ausgefüllter und unterschriebener Abmeldeschein, Personalausweis oder Reisepass

Abmeldung ins Ausland: Zuzugsanschrift und der Staat müssen mitgeteilt werden.

Wenn Sie nur vorübergehend abwesend sind, aber beabsichtigen, die Wohnung weiterhin zu nutzen, ist keine Abmeldung notwendig.