Baustellen und Sperrungen
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Baustellen und Sperrungen

09.06.2026 

Betretungs- und Befahrungsverbot aufgrund Großbrand angepasst

 

Der räumliche Geltungsbereich der Allgemeinverfügung wurde zum 09.06.2026, 00:00 Uhrangepasst. 

Der Verbotsbereich umfasst die Forst- und Wanderwege ab der Abzweigung zur Fahsteigen-Diensthütte in Richtung Staubfall bis zur Schneise zwischen Fahsteigenschneid und Fischbachschneid. Der Forstweg in Richtung Staubfall bleibt grundsätzlich begehbar bzw. befahrbar. Die genaue Abgrenzung des Sperrbereichs ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan, die Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist.


(siehe Pressemitteilung vom 08.06.2026)