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24.04.2024

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 09. Juni 2024

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24.04.2024

Bekanntmachung zum Entwurf zur 8. Änderung Bebauungsplan „Bibelöd Südost“;
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

In seiner Sitzung am 07.11.2023 hatte der Bauausschuss den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplans „Bibelöd Südost“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Der Bauausschuss billigte in seiner Sitzung am 09.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanens in der Fassung vom 27.03.2024.
Durch die Änderung des Bebauungsplans soll die weitere Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 478/4, Gemarkung Ruhpolding, geregelt werden. Im Rahmen der Nachverdichtung soll ein zusätzliches Einfamilienhaus entstehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 27.03.2024 liegt in der Zeit vom

03.05.2024 bis 03.06.2024

im Bauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2, Erdgeschoß, Zimmer 02 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 – 18.00 Uhr) erneut öffentlich aus.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind unter https://www.ruhpolding-rathaus.de/bebauungsplaene auch im Internet veröffentlicht.

Der anliegende Plan (nicht maßstabsgetreu) stellt das Bebauungsplangebiet dar.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Ruhpolding, den 22.04.2024
Gemeinde Ruhpolding

gez.
Justus Pfeifer                                                                
Erster Bürgermeister

 


 

24.04.2024

Bekanntmachung zum Entwurf zur 12. Änderung Bebauungsplan „Bibelöd“;
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Der Bauausschuss billigte in seiner Sitzung am 09.04.2024 den Entwurf zur 12. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.03.2024.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die weitere Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 480/18, Gemarkung Ruhpolding, geregelt werden. Im Rahmen der Nachverdichtung soll ein zusätzliches Einfamilienhaus entstehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 27.03.2024 liegt in der Zeit vom

03.05.2024 bis 03.06.2024

im Bauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2, Erdgeschoß, Zimmer 02 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 – 18.00 Uhr) erneut öffentlich aus.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.

Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind unter https://www.ruhpolding-rathaus.de/bebauungsplaene auch im Internet veröffentlicht.

Der anliegende Plan (nicht maßstabsgetreu) stellt das Bebauungsplangebiet dar.

 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Ruhpolding, den 22.04.2024
Gemeinde Ruhpolding

gez.
Justus Pfeifer                                                               
Erster Bürgermeister


 

24.04.2024

Vollzug der Baugesetzte;
Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der Veränderungssperre und Einstellung des Verfahrens zur 4. Änderung Bebauungsplan „St. Valentin“

 

Zur Absicherung der Planungen im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplans „St. Valentin“ wurde mit Beschluss des Bauausschusses vom 02.08.2022 die Satzung über eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „2. Änderung Bebauungsplan St. Valentin“ beschlossen und im Amtsblatt Nr. 33/22 in Kraft gesetzt.   In seiner Sitzung am 09.04.2024 hat der Bauausschuss die Einstellung des Bebauungsplanänderungsverfahrens beschlossen. Die Planungen, insbesondere zur Errichtung einer Ringstraße im Baugebiet, sind gescheitert. Die Veränderungssperre ist durch eine Aufhebungssatzung außer Kraft zu setzen (§ 17 Abs. 4 BauGB).

Hiermit wird bekannt gegeben, dass folgende Satzung erlassen wurde:

Aufhebungssatzung zur Veränderungssperre im Zusammenhang mit der 4. Änderung des Bebauungsplans „St. Valentin“

Die Gemeinde Ruhpolding erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist und aufgrund des § 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist folgende Satzung:

§ 1
Aufhebung

Die Satzung vom 12.08.2022 über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplangebiets „St. Valentin“, 4. Änderung, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 33/22, Seite 3) wird aufgehoben.

§2
Inkrafttreten der Aufhebungssatzung

Die Aufhebungssatzung zur Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplangebiets „St. Valentin“, 4. Änderung, tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Ruhpolding in Kraft.

 

Ruhpolding, 22.04.2024
Gemeinde Ruhpolding

gez.
Justus Pfeifer,
Erster Bürgermeister


 

24.04.2024

Bekanntmachung Widmung „Wanderparkplatz Fuchsau“

 

Die Gemeinde Ruhpolding als örtlich zuständige Straßenbaubehörde hat die Widmung des Wanderparkplatzes Fuchsau lt. Beschluss des Bauausschusses vom 16.01.2024 verfügt.

 

1. Straßenbezeichnung

Bezeichnung der Straße/Fläche: Wanderparkplatz Fuchsau
Flurnummer: 123/3 der Gemarkung Vachenau
Anfangspunkt: Parkplatzfläche gem. beigefügtem Lageplan
Größe: ca. 11.474 m²
im Bereich der Gemeinde Ruhpolding, Landkreis Traunstein

 

2. Verfügung

Die Gemeinde Ruhpolding widmet gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG den unter 1. be­zeichneten bestehenden Parkplatz als Ortstraße (Art. 46 Nr. 2) mit der Beschränkung „öffentlicher Parkplatz“.

 

3. Träger der Straßenbaulast

Gemeinde Ruhpolding (Art. 47 BayStrWG)

 

4. Wirksamwerden

Die Verfügung wird am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

Die Verfügung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2, Zimmer Nr. 02, 83324 Ruhpolding, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ruhpolding, www.ruhpolding-rathaus.de unter Rathaus & Service/Bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München,

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zuge­lassenen Form.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetztes zur Ausführung der Verwal­tungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBI S. 390) wurde das Wider­spruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen dieses Verfahren Widerspruch einzureichen.
  • Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektroni­schen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).
  • Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten in­folge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

 

 

Ruhpolding, 09.02.2024
Gemeinde Ruhpolding

gez.
Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister