24.04.2024
24.04.2024
In seiner Sitzung am 07.11.2023 hatte der Bauausschuss den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplans „Bibelöd Südost“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Der Bauausschuss billigte in seiner Sitzung am 09.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanens in der Fassung vom 27.03.2024.
Durch die Änderung des Bebauungsplans soll die weitere Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 478/4, Gemarkung Ruhpolding, geregelt werden. Im Rahmen der Nachverdichtung soll ein zusätzliches Einfamilienhaus entstehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 27.03.2024 liegt in der Zeit vom
im Bauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2, Erdgeschoß, Zimmer 02 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 – 18.00 Uhr) erneut öffentlich aus.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind unter https://www.ruhpolding-rathaus.de/bebauungsplaene auch im Internet veröffentlicht.
Der anliegende Plan (nicht maßstabsgetreu) stellt das Bebauungsplangebiet dar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ruhpolding, den 22.04.2024
Gemeinde Ruhpolding
gez.
Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister
24.04.2024
Der Bauausschuss billigte in seiner Sitzung am 09.04.2024 den Entwurf zur 12. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.03.2024.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die weitere Bebauung auf dem Grundstück Fl.Nr. 480/18, Gemarkung Ruhpolding, geregelt werden. Im Rahmen der Nachverdichtung soll ein zusätzliches Einfamilienhaus entstehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 27.03.2024 liegt in der Zeit vom
im Bauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2, Erdgeschoß, Zimmer 02 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 – 18.00 Uhr) erneut öffentlich aus.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind unter https://www.ruhpolding-rathaus.de/bebauungsplaene auch im Internet veröffentlicht.
Der anliegende Plan (nicht maßstabsgetreu) stellt das Bebauungsplangebiet dar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ruhpolding, den 22.04.2024
Gemeinde Ruhpolding
gez.
Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister
24.04.2024
Zur Absicherung der Planungen im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplans „St. Valentin“ wurde mit Beschluss des Bauausschusses vom 02.08.2022 die Satzung über eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „2. Änderung Bebauungsplan St. Valentin“ beschlossen und im Amtsblatt Nr. 33/22 in Kraft gesetzt. In seiner Sitzung am 09.04.2024 hat der Bauausschuss die Einstellung des Bebauungsplanänderungsverfahrens beschlossen. Die Planungen, insbesondere zur Errichtung einer Ringstraße im Baugebiet, sind gescheitert. Die Veränderungssperre ist durch eine Aufhebungssatzung außer Kraft zu setzen (§ 17 Abs. 4 BauGB).
Hiermit wird bekannt gegeben, dass folgende Satzung erlassen wurde:
Die Gemeinde Ruhpolding erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist und aufgrund des § 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist folgende Satzung:
Die Satzung vom 12.08.2022 über die Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplangebiets „St. Valentin“, 4. Änderung, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 33/22, Seite 3) wird aufgehoben.
Die Aufhebungssatzung zur Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplangebiets „St. Valentin“, 4. Änderung, tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Ruhpolding in Kraft.
Ruhpolding, 22.04.2024
Gemeinde Ruhpolding
gez.
Justus Pfeifer,
Erster Bürgermeister
24.04.2024
Die Gemeinde Ruhpolding als örtlich zuständige Straßenbaubehörde hat die Widmung des Wanderparkplatzes Fuchsau lt. Beschluss des Bauausschusses vom 16.01.2024 verfügt.
1. Straßenbezeichnung
Bezeichnung der Straße/Fläche: Wanderparkplatz Fuchsau
Flurnummer: 123/3 der Gemarkung Vachenau
Anfangspunkt: Parkplatzfläche gem. beigefügtem Lageplan
Größe: ca. 11.474 m²
im Bereich der Gemeinde Ruhpolding, Landkreis Traunstein
2. Verfügung
Die Gemeinde Ruhpolding widmet gemäß Art. 6 Abs. 1 BayStrWG den unter 1. bezeichneten bestehenden Parkplatz als Ortstraße (Art. 46 Nr. 2) mit der Beschränkung „öffentlicher Parkplatz“.
3. Träger der Straßenbaulast
Gemeinde Ruhpolding (Art. 47 BayStrWG)
4. Wirksamwerden
Die Verfügung wird am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Die Verfügung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2, Zimmer Nr. 02, 83324 Ruhpolding, eingesehen werden.
Diese Bekanntmachung ist auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ruhpolding, www.ruhpolding-rathaus.de unter Rathaus & Service/Bekanntmachungen veröffentlicht.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht München
Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München,
schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Ruhpolding, 09.02.2024
Gemeinde Ruhpolding
gez.
Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister
02.04.2024
Gemäß Art. 94 Absatz 3 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.
Der Beteiligungsbericht für das Jahr 2022 wurde dem Gemeinderat Ruhpolding in der Sitzung vom 19.03.2024 vorgelegt.
Der Beteiligungsbericht liegt im Rathaus Ruhpolding (Kämmerei 2. OG, Zimmer 14) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. Um telefonische Voranmeldung unter der Tel.-Nr. 08663/5401-0 oder 16 wird gebeten.
02.04.2024
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Zugleich wurde der Entwurf der Änderungsplanung in der Fassung vom 22.03.2024 mit Anpassungen gebilligt.
Durch die Bebauungsplanänderung soll die Gebäudeplanung hochwasserangepasster ermöglicht werden; außerdem werden Änderungen an den Baugrenzen vorgenommen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Mit dem Entwurf samt Begründung (Planungsstand vom 20.03.2024) wird die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
durchgeführt. Dabei liegen der Vorentwurf für die Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung im Rathaus (Bauamt), Rathausplatz 2, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Die Unterlagen können im Internet eingesehen werden.
Ruhpolding, den 26.03.2024
Gemeinde Ruhpolding
gez.
Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister
21.03.2024
In seiner Sitzung am 05.03.2024 hatte der Bauausschuss den Aufstellungsbeschluss zur 49. Änderung des Bebauungsplans am Steinbach gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht (§ 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Der Bauausschuss billigte in seiner Sitzung am 05.03.2024 den Entwurf des Bebauungsplanens in der Fassung vom 05.03.2024.
Durch die Erweiterung des Bebauungsplangebietes (47. Änderung) wurde die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 218, Gemarkung Ruhpolding, mit einem Mehrfamilienwohnhaus ermöglicht. In diesem Mehrfamilienhaus soll nun noch eine zusätzliche Ferienwohnung eingebaut werden, sodass die Zahl der Wohneinheiten erweitert wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Fassung vom 05.03.2024 liegt in der Zeit vom
im Bauamt der Gemeinde Ruhpolding, Rathausplatz 2, Erdgeschoß, Zimmer 02 während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag auch von 14.00 – 18.00 Uhr) erneut öffentlich aus.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung geändert.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind unter www.ruhpolding-rathaus.de/bebauungsplaene auch im Internet veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ruhpolding, den 19.03.2024
Gemeinde Ruhpolding
gez.
Justus Pfeifer
Erster Bürgermeister