Wahlen in Bayern
Kirche vor dem Sonntagshorn in Ruhpolding
© © Ruhpolding Tourismus/Andreas Plenk

16.02.2023

Schulbusfahrplan Schuljahr 2022/2023

 

Aufgrund der Umstellung des Busses 2 nach den Ferien ab 27.02.2023 untenstehender Schulbusfahrplan zur Beachtung.

 

Morgenfahrten

Bus 1, Tour 1

07.10 Uhr      Miesenbacherstraße

07.12 Uhr      Im Speck

07.17 Uhr      Schwaig (Holzstuben-Seite)

07.19 Uhr      Fuchsau

07.21 Uhr      Waich

07.22 Uhr      Fritz am Sand

07.23 Uhr      Laubau

07.25 Uhr      Ortnerhof

07.26 Uhr      Grashof

07.27 Uhr      Fischerwirt

07.28 Uhr      St. Valentin

07.32 Uhr     Schule an

 

Bus 1, Tour 2

07.37 Uhr      Fischerwirt Bushaltestelle Haltebucht (RVO)

07.38 Uhr      Grashof Bushaltestelle Haltebucht (RVO)

07.39 Uhr      Ortnerhof

07.42 Uhr      Häusler Kapelle

07.43 Uhr      Aja Hotel

07.45 Uhr      St. Valentin

07.49 Uhr     Schule an

 

Die Heimfahrten erfolgen je nach Schulschluss bedarfsgerecht in umgekehrter Reihenfolge.
Die Schüler vom Froschsee werden morgens vom Inzeller Schulbus der Fa. Fegg mitgenommen und mittags mit dem Bus 1 nachhause gefahren.

 

Bus 2, Tour 1

07.10 Uhr      Westernberg

07.11 Uhr      Blickner Kreuz

07.12 Uhr      Blicken

07.14 Uhr      Guglberger Au

07.16 Uhr      Geiern

07.17 Uhr      Bärngschwendt

07.19 Uhr      Vorderbrand

07.20 Uhr      Brand

07.21 Uhr      Vorderbrand Märchenpark

07.22 Uhr      Haßlberg

07.23 Uhr      Gstatter Au

07.28 Uhr     Schule an

 

Bus 2, Tour 2

07.35 Uhr      Bibelöd

07.36 Uhr      Schwimmbadstraße

07.37 Uhr      Tankstelle

07.40 Uhr      Lohen

07.43 Uhr      Neustadl

07.48 Uhr     Schule an

 

Achtung:
Die Haltestellen Geiern und Bärngschwendt werden aufgrund der unvorhersehbaren Schneeverhältnisse vom 01.12.2022 bis 15.03.2023 nicht angefahren.

Information zur Schülerbeförderung
Beförderungspflicht zur nächst gelegenen Pflichtschule (Sprengelschule) besteht, wenn der kürzeste zumutbare Fußweg von der Wohnung bis zur Schule bei Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 1-4 mehr als zwei Kilometer und ab der Jahrgangsstufe 5 mehr als drei Kilometer beträgt, wenn eine dauernde Behinderung des Schülers nachgewiesen wird oder wenn der Schulweg als besonders gefährlich anerkannt ist.