Aktionswoche "Zuhause Daheim"
Kirche vor dem Sonntagshorn in Ruhpolding
© © Ruhpolding Tourismus/Andreas Plenk

01.09.2022

Schulbusfahrplan Schuljahr 2022/2023

 

Morgenfahrten

Bus  1 Tour 1

07.10 Uhr      Miesenbacherstraße
07.12 Uhr      Im Speck
07.17 Uhr      Schwaig (Holzstuben-Seite)
07.19 Uhr      Fuchsau
07.21 Uhr      Waich
07.22 Uhr      Fritz am Sand
07.23 Uhr      Laubau
07.25 Uhr      Ortnerhof
07.26 Uhr      Grashof
07.27 Uhr      Fischerwirt
07.28 Uhr      St. Valentin
07.32 Uhr     Schule an

 

Bus 1 Tour 2

07.37 Uhr      Fischerwirt Bushaltestelle Haltebucht (RVO)
07.38 Uhr      Grashof Bushaltestelle Haltebucht (RVO)
07.39 Uhr      Ortnerhof
07.42 Uhr      Häusler Kapelle
07.43 Uhr      Aja Hotel
07.45 Uhr      St. Valentin
07.49 Uhr     Schule an

 

Die Heimfahrten erfolgen je nach Schulschluss bedarfsgerecht in umgekehrter Reihenfolge.
Die Schüler vom Froschsee werden morgens vom Inzeller Schulbus der Fa. Fegg mitgenommen und mittags mit dem Bus 1 nachhause gefahren.

! Aufgrund der Bauarbeiten in der Seehauserstraße im September und Oktober müssen alle Schulkinder der Fuchsau in der Früh und Mittags bei der Haltestelle Ort ein- und aussteigen.

 

Morgenfahrten

Bus 2

07.20 Uhr      Bibelöd
07.22 Uhr      Schwimmbadstraße
07.24 Uhr      Westernbergstraße (Tankstelle)
07.26 Uhr      Lohen
07.30 Uhr      Neustadln
07.32 Uhr     Schule an

 

Bus 2, Tour 2

07.36 Uhr      Westernberg
07.37 Uhr      Blickner Kreuz
07.38 Uhr      Blicken
07.40 Uhr      Guglberger Au (Haltestelle auf Brücke)
07.43 Uhr      Vorderbrand
07.45 Uhr      Brand
07.46 Uhr      Märchenpark
07.49 Uhr      Gstatter Au
07.52 Uhr     Schule an

 

Information zur Schülerbeförderung

Beförderungspflicht zur nächst gelegenen Pflichtschule (Sprengelschule) besteht, wenn der kürzeste zumutbare Fußweg von der Wohnung bis zur Schule bei Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufe 1-4 mehr als zwei Kilometer und ab der Jahrgangsstufe 5 mehr als drei Kilometer beträgt, wenn eine dauernde Behinderung des Schülers nachgewiesen wird oder wenn der Schulweg als besonders gefährlich anerkannt ist.