01.07.2025
Frage: Wie komme ich für die Stichwahl an Briefwahlunterlagen, wenn ich das nicht bei der Hauptwahl schon beantragt habe?
Antwort:
Kommen Sie in diesem Fall bitte mit Ihrem Ausweis und – falls noch vorhanden – Ihrer Wahlbenachrichtigung ins Rathaus, Zimmer Nr. 6. Hier können Ihnen die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl ausgehändigt werden. Sie können die Unterlagen auch formlos per Mail unter ordungsamt@ruhpolding-rathaus.de beantragen.
Frage: Kann ich an der Stichwahl auch teilnehmen, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren oder vernichtet habe?
Antwort:
Ja, das ist möglich. Bitte suchen Sie in diesem Fall die Wahllokale in der Volksschule Ruhpolding auf, die Mitnahme Ihres Ausweises ist dabei zwingend erforderlich! Es ist zudem auch eine Briefwahlbeantragung wie oben beschrieben möglich, die Wahlbenachrichtigung ist dazu nicht notwendig, es zählt der Eintrag im Wählerverzeichnis.